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   SG Darmstadt, 12.10.2010 - S 28 SO 31/10   

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https://dejure.org/2010,19529
SG Darmstadt, 12.10.2010 - S 28 SO 31/10 (https://dejure.org/2010,19529)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 12.10.2010 - S 28 SO 31/10 (https://dejure.org/2010,19529)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - S 28 SO 31/10 (https://dejure.org/2010,19529)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 14/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berücksichtigung des

    Auszug aus SG Darmstadt, 12.10.2010 - S 28 SO 31/10
    Die Aufwendungen hierfür seien nicht aus der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II zu bestreiten (BSG, Urteil vom 07.05.2009, Az.: B 14 AS 14/08 R, in juris, Rdn. 19).

    Dabei müssten sich die individuellen Ausgaben nicht unbedingt an den abstrakt ermittelten Bedarfen ausrichten (BSG, Urteil vom 07.05.2009, a.a.O., Rdn. 21, 22).

    So die Ausführungen im Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.05.2009 (Az.: B 14 AS 14/08 R, in juris, Rdn. 22) in seiner Entscheidung zum SGB II. Für das hier maßgebliche SGB XII gelten diese Prinzipien jedoch entsprechend, denn auch hier wird der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts nach Regelsätzen erbracht.

    In einem solchen Fall sind die Aufwendungen als Leistungen für die Unterkunft vollumfänglich zu erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2009, Az.: B 14 AS 14/08 R, in juris, Rdn. 21; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2008, Az.: L 7 SO 5988/07, in juris, Rdn. 29).

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus SG Darmstadt, 12.10.2010 - S 28 SO 31/10
    Diese Abgrenzung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11.12.2007, Az.: B 8/9b SO 21/06 R, in juris) unter systematischen Gesichtspunkten vorzunehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - ambulant betreutes Wohnen -

    Auszug aus SG Darmstadt, 12.10.2010 - S 28 SO 31/10
    In einem solchen Fall sind die Aufwendungen als Leistungen für die Unterkunft vollumfänglich zu erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2009, Az.: B 14 AS 14/08 R, in juris, Rdn. 21; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2008, Az.: L 7 SO 5988/07, in juris, Rdn. 29).
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